Bedingungen für einen Immobilienkredit
Zum Erwerb von Wohneigentum oder zum Bau eines Hauses stellen Kreditinstitute Privatkunden Immobilienkredite zur Verfügung. Die Vergabe eines solchen Kredites hängt von der persönlichen Eignung des Antragstellers ab.
In jedem Falle muss ein festes Arbeitsverhältnis bestehen und ein regelmäßiges Einkommen nachgewiesen werden. Wichtig ist auch, dass keine negativen Eintragungen in der Schufa vermerkt sind. Sind sämtliche Bedingungen erfüllt, bewilligt die Bank die Kreditvergabe. Der Zinssatz, der für die Zurverfügungstellung des Kreditbetrages verlangt wird, wird entweder für eine bestimmte Dauer verbindlich vereinbart, oder als variabler Zinssatz in dreimonatigen Abständen festgelegt. Durch das Einsetzen eines Cap kann eine bestimmte Zinshöchstgrenze nicht überschritten werden.
Der Immobilienkredit wird durch die Zahlung gleich bleibender monatlicher Raten getilgt. Man spricht hierbei von Annuitäten, die einen Tilgungs- und einen Zinsanteil enthalten. Da es sich um erhebliche Kreditsummen handelt, ist die Laufzeit entsprechend lang und kann leicht 15 Jahre betragen. In der Regel wird der Immobilienkredit durch Belastung des zu finanzierenden Objekts gesichert.
Hierzu wird zu Gunsten der Bank eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Neben den einmaligen Kosten sind dafür auch jährliche Zinsen zu zahlen. Das Grundbuch wird beim zuständigen Amtsgericht geführt und hält fest, dass die Bank bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers das Recht hat, eine Zwangsvollstreckung zu veranlassen. Nach Einhaltung einer entsprechenden Frist kann die Bank die Immobilie verkaufen, um durch den Erlös den Immobilienkredit zu tilgen.