Berufsunfähigkeit - rechtzeitig absichern
Tendenziell sind einerseits weniger Arbeitsunfälle zu beklagen, während andererseits die Zahl der Berufskrankheiten enorm gestiegen ist. Schwere Erkrankungen führen zum vorzeitigen Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit und die Fälle von psychischen Störungen, die zur Berufsunfähigkeit führen, nehmen in erschreckendem Maße zu.
Derzeit gelten rund acht Millionen Bundesbürger als psychisch erkrankt. Nicht jeder der Betroffenen kann aus diesem Grunde seinem Beruf bis zum Rentenalter nachgehen und wird vorzeitig berufsunfähig.
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann sinnvoll Vorsorge betrieben werden. Jedoch gilt, eine solche Absicherung auch frühzeitig auf den Weg zu bringen. Denn der geeignete Zeitpunkt ist der Dreh- und Angelpunkt, um auch sicher zu sein, in den Genuss einer Rente zu kommen, wenn das berufliche Aus fest steht.
Jedoch suchen viele Betroffene ihren Versicherer viel zu spät aus, um sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit absichern zu lassen. Wenn erst einmal Ärzte konsultiert wurden, ergeben sich meist Probleme im Hinblick auf die Leistungen durch eine Versicherung.
Bereits beim Vertragsabschluss müssen gesundheitsrelevante Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ist ein Schadensfall erst einmal eingetreten, wird die Versicherung auf eventuelle Vorerkrankungen aufmerksam und kann daher eine Rentenzahlung verweigern, weil die Krankheit bereits vor dem Vertragsabschluss bestand.
Daher kann nur jedem angeraten werden, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, wenn man gesund ist und nicht erst dann den Weg zur Versicherung findet, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Berufsunfähigkeitsversicherungen schauen in der Regel genau hin, wenn sie in Leistung treten sollen. Steht eine Leistungsverweigerung im Raum, können auch entsprechende Klagen meist zu keinem positiven Ergebnis für den Geschädigten führen, da wahrheitsgemäßes Beantworten von Gesundheitsfragen zu den Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehören.
Wer dieses Kriterium nicht beachtet hat, muss mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente vorlieb nehmen. Mit der Einführung der Rentenreform wurden die Begriffe Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit eigentlich abgeschafft und statt dessen greift die magere Erwerbsminderungsrente.
Diese setzt jedoch voraus, dass tatsächlich eine Erwerbsminderung vorliegt. Dazu gehören Arbeitnehmer, die keiner anderen Tätigkeit mehr nachgehen können. In der Praxis bedeutet dies: wer unfall- oder krankheitsbedingt nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, kann auch in eine andere Tätigkeit verwiesen werden.
Rechtzeitig Vorsorge betreiben, wenn man sich noch einer robusten Gesundheit erfreuen kann, ist die Voraussetzung dafür, im Schadensfall auch wirklich von den Vorzügen einer Berufsunfähigkeitsversicherung profitieren zu können.
Ein Artikel von finance-store.de Versicherungsvergleich kostenlos