Der Beruf Rettungshelfer
Ein Rettungshelfer, auch Rettungsdiensthelfer genannt, hat die Aufgabe zusammen mit dem Rettungssanitäter oder dem Rettungsassistenten den Krankentransportwagen zu besetzen. Der Aufgabenbereich eines Rettungshelfers ist also der Einsatz bei qualifizierten Krankentransporten.
Um die Ausbildung zum Rettungshelfer zu absolvieren muss man ein 160 Stunden umfassendes Rettungswachepraktikum sowie eine 320 Stunden lange theoretische Ausbildung bestehen. Der theoretische Teil der Ausbildung umfasst die Grundlagen der menschlichen Physiologie und die Grundlagen der Anatomie. Ähnlich wie bei der Ausbildung zur Krankenschwester muss der Rettungshelfer auch häufige Krankheitsbilder und Notfälle im Krankentransport und Rettungsdienst kennen. In erster Linie muss der Rettungshelfer auch die Vorbereitung und den Umgang mit medizinischen Geräten beherrschen.
Zur Ausbildung eines Rettungshelfers gehört natürlich auch die Erlernung von Erste Hilfe im Notfall. Dabei handelt es sich um eine erweiterte Form, nicht etwa die Variante der Ersten Hilfe die nur Grundlagen beinhaltet und bei der Beantragung eines Führerscheines vorhanden sein muss.
In Nordrhein-Westfalen ist es möglich einen minimierten Rettungshelfer-Ausbildung, “Rettungshelfer NRW” genannt, zu machen. Diese ist vergleichbar mit der Ausbildung zum Sanitäter wie sie z. B. beim Deutschen Roten Kreuz angeboten wird. Voraussetzungen für den “Rettungshelfer NRW” ist eine praktische Erfahrung im Rettungsdienst. Die Zulassung zur Prüfung erfordert 80 Stunden Theorie und ein Rettungswachepraktikum. Die Prüfung an sich wird vor dem Gesundheitsamt abgelegt. Zu beachten ist, dass jeder Rettungshelfer jährliche Fortbildungen machen muss. Diese umfassen je nach Bundesland eine gewisse Anzahl an Stunden. Der Umfang der Fortbildung richtet sich auch nach dem Einsatzort des Rettungshelfers.