Die Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung
Die Beitragskalkulation bei den privaten Krankenversicherungen wird nach verschiedenen Kriterien ermittelt.
In den konventionell, bisher klassisch kalkulierten Tarifen lag die Abgangsordnung, d. h. die Verbleibenswahrscheinlichkeit eines mit 30 Jahre eingetretenen Versicherten mit 65 Jahren noch in diesem Tarif versichert zu sein, etwa bei 40%.
Durch immer stärkeren Wettbewerb und preiskritischeres Verhalten der Kunden sind die Versicherungsunternehmen immer weiter dazu übergegangen, die Abgangswahrscheinlichkeit oder Abgangsordnung bis auf 1% bzw. Promillebereiche zu reduzieren. Dies betrifft vor allem die neuen Tarife, die als Einsteigertarife mit einer Höherversicherungsoption verkauft wurden.
Das betrifft insbesondere auch die Tarife in den neuen Bundesländern, da dort eine besonders preissensible Kundschaft besteht, die ein viel häufigeres Wechseln ihres Versicherungsschutzes praktizieren als dies aus den alten Bundesländern bekannt ist. Dadurch konnte mit sehr geringen Verbleibenswahrscheinlichkeiten gerechnet werden.
Auch gibt es spezielle Tarife, die so konzipiert sind, dass sie einem Selbständigen bei der Neugründung seiner Selbständigkeit einen günstigen Beitrag anbieten können, und in Form eines Einsteigertarifs konzipiert wurde, mit der Option, dann später in andere Tarife, mit einem höherwertigen Versicherungsschutz zu wechseln.
Auch hier wurden Abgangsordnungen gewählt, die eine Verbleibenswahrscheinlichkeit eines mit 30 Jahren eingetretenen Versicherten mit 65 Jahren in der Größenordnung von einem Prozent oder sogar darunter annehmen.
Das Problem besteht darin, dass es, falls die kalkulierten Eintrittswahrscheinlichkeiten tatsächlich nicht eintreten, sondern es mehr Kunden gibt, die dann noch in den Tarifen sind, wenn die Leistungen aus dem Tarif höher sind, als die gezahlten Beiträge, zu einem erheblichen Beitragsanpassungsbedarf in diesem Tarif bei der PKV Gesellschaft gibt.