KFZ Kennzeichen Deutschland
Jedes Kraftfahrzeug, welches in Deutschland zugelassen ist, muß mit einem KFZ-Kennzeichen, umgangssprachlich auch „Nummernschild” genannt, eindeutig identifizierbar sein. Ohne Kennzeichen darf kein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.
Das derzeit im Gebrauch befindliche System besteht in Deutschland seit 1956. Im Jahre 1994 wurden die ersten Eurokennzeichen herausgegeben. Sie sind an dem blauen Euroband auf der linken Seite zu erkennen, das neben den Sternen als Symbol für die Europäische Union auch den Ländercode enthält. Innerhalb der EU ist bei Verwendung des Eurokennzeichens kein ovaler Länderaufkleber mehr erforderlich. Auf den Kennzeichen sind auch die Prüfplaketten für die Haupt- und die Abgasuntersuchung angebracht. Diese Aufkleber gibt es in sechs verschiedenen Farben. Pro Jahr wird nur eine Farbe herausgegeben, die das Jahr der Fälligkeit des nächsten Prüftermins angibt. Anhand der Position der Plakette kann der Fälligkeitsmonat abgelesen werden.
Zu den klassischen Autokennzeichen mit dem Kürzel für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, sind im Laufe der Jahrzehnte zahlreiche Sonderkennzeichen hinzugekommen. So gibt es Kennzeichen für Behörden und öffentliche Einrichtungen, Saisonkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Kennzeichen mit grüner Schrift sind für steuerbefreite Fahrzeuge vorgesehen. Fahrzeughalter haben auch die Möglichkeit, sich bei der Zulassungsstelle ihr persönliches Wunschkennzeichen zu beantragen. Hierbei ist zu beachten, daß bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombinationen in Deutschland nicht zulässig sind.
Der Zulassungsbezirk ist über die ersten eins bis drei Buchstaben zu erkennen. Zusätzlich kann man ihn am Siegel ablesen, das auch das Wappen des jeweiligen Bundeslandes trägt. Eine Auflistung aller gültigen KFZ Kennzeichen Deutschlands kann unter nachfolgendem Link eingesehen werden.