Jeanskleider - Her mit dem kleinen Blauen!
25. August 2009 – 10:01

Die Zeiten, als Frau niemals in Hosen und erst recht nicht in Jeans in der Öffentlichkeit auftreten durfte, sind gottseidank vorbei. Galten die blauen Denims lange als “Arbeiterhosen”, die nur von rebellischen Jugendlichen getragen wurden, …

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Startseite » Versicherungen Veröffentlicht von tmaue am 27. Dezember 2007 – 11:56

Lebensversicherung – beleihen, verkaufen oder kündigen?

LebensversicherungImmer dann, wenn unverhofft ein finanzieller Engpass aufkommt, stellt sich die Frage, wie man diesen ausgleichen kann. Als erste Idee entsteht dann in vielen Köpfen die Kündigung der Lebensversicherung. Doch halt! Das ist die denkbar schlechteste Lösung, denn diese stellt ein reines Verlustgeschäft dar. Sinnvoller ist es, sich über Alternativen zu informieren.

So kann man seine Lebensversicherung beleihen. Egal wer die Bank des Vertrauens ist, die Lebensversicherung kann man überall beleihen. Einziges Manko, das Darlehen, was hieraus ausgezahlt wird, ist maximal so hoch, wie die aktuelle Rückkaufsumme. Allerdings haben sich gerade in diesem Bereich schon Vorteile entwickelt. Die freie Bankenwahl ist einer davon, denn dadurch können beim Lebensversicherung Beleihen enorme Kosten für Zinsen gespart werden.

Die Laufzeit für die Rückzahlung kann individuell vereinbart werden und beträgt oft zwei bis fünf Jahre. Aber auch nach nur sechs Monaten kann man das Darlehen vorzeitig kündigen. Allerdings ist hierbei eine Kündigungsfrist von drei Monaten zu beachten. Während der Laufzeit des Darlehens besteht auch kein Versicherungsschutz für den Todesfall. Dies sollte man sich hinreichend überlegen, bevor man seine Lebensversicherung beleiht.

Außerdem kann man die Lebensversicherung verkaufen. Zahlreiche Anbieter, die sich auf diese Käufe spezialisiert haben, tummeln sich bereits auf dem Markt. Um das Optimum aus der eigenen Lebensversicherung herauszuholen, sollte man aber verschiedene Angebote miteinander vergleichen. Die angebotenen Beträge beim Lebensversicherung Verkaufen liegen aber fast alle weit oberhalb des Rückkaufswertes. Außerdem erfolgt die Auszahlung steuerfrei und auch der Todesfallschutz bleibt für die Angehörigen meistens erhalten, da sich die versicherte Person bei den angekauften Verträgen nicht ändert.


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