Schutz bei Berufsunfähigkeit
Bestätigt ein Arzt, dass man seinen erlernten Beruf aufgrund Krankheit, Unfall oder Invalidität nicht mehr ausüben kann, so spricht man von Berufsunfähigkeit. Jedoch ist es dem Betroffenen möglich, sich um einen anderen Arbeitsplatz in einem seinen Einschränkungen angepassten Berufszweig zu bemühen und diesen auszuüben.
Es gibt die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Ein Leistungsanspruch besteht bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit. Zumeist ist hier ebenfalls die Erwerbsunfähigkeit - man kann keinem Arbeitsverhältnis mehr nachgehen, ganz gleich in welcher Branche - mitversichert.
Als berufsunfähig werden Menschen bezeichnet, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Verfassung nicht mehr als sechs Stunden arbeiten können. Es wird eingeschätzt, inwieweit Tätigkeiten des Betroffenen zumutbar sind. Hier werden Ausbildungsumfang und -dauer genauso wie die bisherigen Anforderungen des ausgeübten Berufes berücksichtigt. Es gilt zu berücksichtigen, dass Umschulungen und Ausbildungen, für die der Betroffene Leistungen erhalten hat und diese mit Erfolg abgeschlossen hat, als zumutbare Tätigkeiten gesehen werden. Um eine Berufsunfähigkeit zugesagt zu bekommen, bedarf es einem medizinischen Gutachten.
Personen können sich vor Berufsunfähigkeit durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Hier gibt es folgende Möglichkeiten: selbständige Versicherung, Risikoversicherung mit Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Kapital- oder Rentenversicherung oder in Kombination mit Aktien- oder Rentenfonds.