Sicheres Spielzeug
Sicheres Spielzeug ist eine klare Forderung von Eltern, Politikern und Verbraucherschützern an Hersteller von Spielwaren. Seit März 2000 sind giftige Weichmacher in Spielzeug aus PVC für Babys und Kleinkinder verboten, weil so kleine Kinder ihr Spielzeug in den Mund stecken und sich vergiften können. Erlaubt ist Polypropylen (PP) und Polyethylen (PE). In Spielzeug für Kinder über drei Jahren darf PVC enthalten sein. Bei batteriebetriebenen Spielzeugen sollen Nickel-Cadmium- oder Blei-Akkus nicht verwendet werden, weil sie schadstoffhaltig und damit umwelt- und gesundheitsschädigend sind. Wiederaufladbare Nickel-Metall-Hybrid-Akkus sind für Kinderspielzeug besser geeignet.Spielzeuge, die Geräusche verursachen, unterliegen der Europäischen Norm für Spielzeug EN 71-1, die nach Meinung von Fachleuten aber nicht ausreichend ist, denn sie berücksichtigt Richtwerte von Spitzenschalldruckpegeln aus einer Entfernung von 50 Metern. Die Gefährdung des Gehörs von Kindern durch Spielzeug wird damit unterschätzt, denn ans Ohr gehaltenes Spielzeug kann bis zu 85 Dezibel haben.
Seit 1977 wird das Prüfzeichen GS-Gütesiegel für geprüfte Sicherheit verwendet. Es wird von unabhängigen Institutionen vergeben, die prüfen, ob die Spielzeughersteller die sicherheitstechnischen Voraussetzungen erfüllt haben - zum Beispiel für Kletterturm oder ähnliche Artikel. Anders ist es beim CE-Kennzeichen (Communauté Européenne): Es wird nicht von unabhängigen Prüf- und Zertifizierungsstellen vergeben. Dieses Zeichen ist eine Aussage des Herstellers, dass er freiwillig vorgegebene Richtlinien eingehalten hat.
Die 20 Jahre alte EU-Spielzeugrichtlinie liegt jetzt als Neufassung vor. Deutschland verlangt aber die Beibehaltung des GS-Gütesiegels.
Der TÜV Rheinland vergibt nach der Spielzeugprüfung übrigens ein Proof-Siegel mit Teddybären, wenn Spielzeug ohne giftige Farben, gefährliche Weichmacher, Schwermetalle und Schadstoffe hergestellt wurde. Näheres erfährt man auf der Internetseite www.kerner.de/pruefzeichen.