Jeanskleider - Her mit dem kleinen Blauen!
25. Februar 2011 – 10:01

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Startseite » Finanzen Veröffentlicht von Jonny am 23. Juli 2007 – 10:25

So umgehen Sie die Abgeltungssteuer 2009

abgeltungssteuerVor knapp zwei Wochen, mit der Absegnung der Unternehmenssteuerreform des Bundesrates hat die Abgeltungssteuer nun noch die letzte Hürde genommen. Nach dem 31.12.2008 erfolgt die Besteuerung der Anleger pauschal mit 25% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Nicht schlecht wurde gestaunt, wie schnell dieses Gesetzt durchgeboxt wurde, zumal die Mehrheit der Anleger auf der Verliererseite stehen werden. Sommer 2006, das Land steckte im Fußballfieber machte sich die Regierung in aller Eile an die Ausarbeitung der Unternehmenssteuerreform, deren Bestandteil die Abgeltungssteuer 2009 ist.

Was ändert sich ?
Nach dem neuen Gesetz werden die gesamten Erträge aus allen Kapitalanlagen und die Gewinne privater Veräußerungsgeschäfte mit 25% plus Kirchensteuer und Soli, gesamt gut 28%, besteuert. Investmenterträge, Zinsen, Zertifikate, Dividenden, Kursgewinne - alle fallen unter die neue Abgeltungssteuer 2009. Selbst vor den Erträgen aus dem gebildeten Vermögen zur Altersvorsorge oder Eigenheimerwerb schreckt der Finanzminister nicht zurück.

Weiter wird auch die Veräußerungsfrist wegfallen, dies dürfte besonders für langfristig orientierte Anleger schmerzlich sein. Bis jetzt waren Kursgewinne, aus Aktien die länger als ein Jahr im Depot gehalten wurden, steuerfrei. Neu werden sie zu jederzeit voll versteuert.

Es kommt noch schlimmer, auch das Halbeinkünfteverfahren wird abgeschafft. Danach wurden bis anhin nur die Hälfte der Dividenden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Es ist leicht erkennbar, dass hier alle draufzahlen werden.

So erfolgt die Umsetzung
Die Abgeltungssteuer wird zukünftig direkt an der Quelle von der Bank berechnet und ans Finanzamt überwiesen. Dazu ermittelt die Bank Ihre Dividenden, Zinsen und Kursgewinne. Haben Sie ihre Geldanlagen bei mehreren Banken, dann können Sie unnötige Abgeltungssteuer bereits verhindern, in dem Sie die Verluste gegen die Gewinne verrechnen. Dazu müssen Sie darauf achten, dass sich die Banken dementsprechend untereinander austauschen. Zukünftig werden Sie auch von ihrer Bank nach der Religionszugehörigkeit gefragt werden, da auch die Kirchensteuer direkt berechnet und abgeführt wird.

Noch bleibt Zeit zu handeln
Wollen Verluste für das Vermögen durch Abgeltungssteuer 2009 verhindert werden, sollten Sie zügig handeln. Dem Anleger stehen u.a. zwei grundsätzliche Strategien bereit:

Altes Recht konservieren: Wird die Geldanlage z.B. Aktien, Aktienfonds, Dachfonds u.ä. noch vor Ende 2008 gekauft, kann das alte Recht (bis zum Verkauf) auf unbestimmte Zeit konserviert werden. So weit so gut, mit der ersten steuerfreien Entnahme, der ersten Realisierung eines Gewinns, verfällt dieses alte Recht und für alle zukünftigen Entnahmen ist die Abgeltungssteuer zu bezahlen. Großer Nachteil - wenn Sie eine neue Anlagestrategie umsetzten wollen, dann wird die abgeltungssteuerfreie Geldanlage nicht mehr haltbar sein. Darin liegt auch das Problem dieser Strategie, der Anleger, will er die Abgeltungssteuer umgehen, wird zum Stillhalten verdammt. Darf man selber um den Steuerschutz nicht zu zerstören nicht handeln, sollte mindestens die Geldanlage so flexibel wie möglich sein.

  • Neue Chancen nutzen: die Bank- und Zertifikateindustrie arbeitet auf Hochtouren an Lösungen zur Vermeidung der Abgeltungssteuer 2009. Bereits steht eine breite Palette an speziellen Abwehrmaßnahmen gegen die Abgeltungssteuer bereit. So ist für jede Vermögensgröße etwas dabei:
    • Fonds, Dachfonds und spezielle Produkte wie die Lebenszyklusfonds können die Abgeltungssteuer verhindern. Umschichtungen, Strategiewechsel etc. gehen innerhalb des Fonds abgeltungssteuerfrei.
    • Eine weitere Möglichkeit bietet der Versicherungsmantel. Die eigentliche Geldanlage wird als Prämie in eine Lebens- oder Rentenversicherung eingebracht. Für den Fiskus ist nur noch die Versicherung sichtbar und es erfolgt eine Steueraussetzung bis zur Entnahme. Danach wird unter Umständen nur noch die Hälfte der entnommenen Gewinne besteuert. Hier lohnt es sich vom Experten einmal den Steuervorteil nachrechnen zu lassen.

Bei der Auswahl der richtigen Geldanlage, egal für welchen Geldbeutel, muss vor allem auf die persönliche Risikobereitschaft geachtet werden. Die zentrale Frage vor jeder Investition lautet:„Wie viel Risiko bin ich für meine Wunschrendite bereit einzugehen?“

Johannes Burri johannesburri(at)aol.de


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