Jeanskleider - Her mit dem kleinen Blauen!
25. Februar 2011 – 10:01

Die Zeiten, als Frau niemals in Hosen und erst recht nicht in Jeans in der Öffentlichkeit auftreten durfte, sind gottseidank vorbei. Galten die blauen Denims lange als “Arbeiterhosen”, die nur von rebellischen Jugendlichen getragen wurden, …

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Startseite » Finanzen Veröffentlicht von Daniel Franke am 17. Januar 2008 – 16:01

Tagesgeld als Profiteur der Abgeltungssteuer

Mussten Sparer, die ihr Geld auf einem Tagesgeldkonto angelegt hatten, die erwirtschafteten Zinsen bisher mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern, so wird sich dies zum 1. Januar 2009 grundlegend ändern.

Ab diesem Tag gilt für deutsche Anleger und Sparer die Abgeltungssteuer, welche alle Erträge - gleich ob Zinsen, Kursgewinne oder Dividendenzahlungen - mit einem pauschalen Satz von 25 Prozent versteuert, wozu dann noch 5,5 Prozent Soli-Zuschlag und die eventuell zu entrichtende Kirchensteuer kommen. Natürlich gilt auch weiterhin der Freibetrag von derzeit 801 Euro, bis zu welchem Zinserträge steuerfrei eingestrichen werden können, sofern der kontoführenden Bank ein entsprechender Freistellungsauftrag vorliegt.

Damit gehören Tagesgeldkonten eindeutig zu den Profiteuren der Abgeltungssteuer, denn bei den meisten Anlegern liegt der Grenzsteuersatz bei mehr als den dann abzuführenden 26,35 Prozent (25 Prozent + 5,5 Prozent Soli). Ganz wichtig ist es hier, nicht den durchschnittlichen Steuersatz, sondern eben den Grenzsteuersatz heranzuziehen, mit welchem Einkünfte oberhalb des aktuellen Gesamteinkommens verzinst werden würden. Die unterschiedlichen Bedeutungen dieser beiden Steuersätze und ihre Berechnung haben die Betreiber des Portals tagesgeldvergleich.net in ihrem Ratgeber zum Grenzsteuersatz einmal ausführlich und leicht verständlich herausgearbeitet.

Liegt der Grenzsteuersatz oberhalb besagter 26,35 Prozent, profitiert der Anleger von der Einführung der Abgeltungssteuer. Aber auch Anleger mit einem niedrigeren Steuersatz müssen keine erhöhten Abgaben befürchten, denn zuviel gezahlte Steuern können sie sich im Zuge ihrer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückholen.


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