Was beinhaltet eine Berufshaftpflichtversicherung?
Polizeibeamte, Geistliche, Schausteller und so weiter, sprich nur bestimmte Berufsgruppen können eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Sie deckt dann die Haftpflichtschäden, die der Versicherungsnehmer in Ausübung seines Berufes verursacht ab.
Sie zahlt berechtigte Ansprüche und schützt vor überhöhten oder unberechtigten Ansprüchen Dritter. Also nicht sparen und grad nicht am falschen Ende – ist die Devise. Denn Haftpflichtschäden sind leider noch nicht kalkulierbar. Wichtig ist die Berufshaftpflichtversicherung auch für Ärzte, Architekten, Finanzberater, Journalisten, Künstler, Lehrer, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer. Die bekanntesten Berufshaftpflichtfälle sind, zum Beispiel Kunstfehler, die passieren können.
Besondere Bedeutung hat bei der Berufshaftpflichtversicherung die Deckung von Vermögensschäden, wie für Notare oder ähnliche Berufe. Hier wird der Versicherungsschutz für den Fall gewährt, dass der Versicherte wegen eines bei seiner Berufstätigkeit begangenen Verstoßes für einen Vermögensschaden haftbar gemacht wird. Dies kann zum Beispiel die fehlende Belehrung eines Notars bei einem Grundstückskauf sein, oder die Versäumung von Fristen durch einen Anwalt oder Steuerberater.
Geld aus der Police gibt es dann immer, wenn der Versicherungsnehmer auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen beziehungsweise wegen eines bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangenen Verstoßes von Dritten für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird. Bei einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die wirklich sehr nützlich ist, lohnt sich allerdings ein Vergleich und auch ein beratendes Gespräch.