Was sind geschlossene Fonds?
Bei einem geschlossenen Fonds kann in der Regel nur im Platzierungszeitraum investiert werden, denn danach wird er wieder geschlossen, wie es der Name schon sagt. Anders ist es bei den Investmentfonds.
Erwirbt ein Anleger einen Anteil an einem geschlossenen Fonds so wird er Unternehmer, also in der Regel ist er dann ein Kommanditist, mit allen dahinter steckenden Chancen und Risiken.
Bei einem geschlossenen Immobilienfonds investiert ein Anleger nur in Immobilien, wie Gewerbeimmobilien, sprich Büroobjekte, große Objekte oder ähnliches, allerdings im In- und Ausland. Im Ausland gilt die dafür bestehende Rechtsform der Unternehmungen. Er ist somit Mitinhaber, also Unternehmer. Geschlossene Immobilienfonds sind in der Regel einer Rechtsform gehörig, wie KG oder GbR. Ein Anleger hat allerdings keinen Anspruch auf Rückgabe der Anteile oder Auszahlung. Das wird innerhalb der Gesellschaft durch einen Gesellschafterbeschluss herbeigeführt.
Weiterhin ist mitzuteilen, dass geschlossene Fonds nicht gesetzlich geregelt sind, allerdings sind Prüfungen erforderlich. Und die finden auch ohne den Anleger statt. Hin und wieder werden Prüfungen gemacht. Für die geschlossenen Immobilienfonds gibt es auch ein sehr breites Spektrum an Anbietern unterschiedlicher Klassen. Und alle sind sie aktiv. Im Internet oder bei einem persönlicher Berater, die Wahl ist dem Anleger überlassen, kann sich richtig sachkundig gemacht werden.